Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Die Menschenwürde als Verpflichtung
Unsere Verfassung - Grundgesetz! Altnazis zum Trotz entstanden am Boden nach historischen Fehlern gegen Widerstände überraschend modern beneidet von Vielen!
Garant unserer Demokratie ist es für alle Verpflichtung die kamen und kommen, die beitraten und blieben, die hier geboren und leben zu begreifen und lernen zu begreifen lernen.
So unfassbar allgemein, so gut! Jenseits der Deutschen, des Staatsvolks, der Bürger, jenseits des Passes, der Abstammung gilt die Würde des Menschen, unantastbar alle und allen Menschen!
So sehr es auch schmerzt, so sehr wir sie mögen, so sehr auch nicht, die kamen und kommen, die beitraten und blieben, die hier geboren und leben, sie umfasst alle!
Unvereinbar mit Willkür mit Ausgrenzung mit Deportation. Nur vereinbar mit Respekt mit Toleranz mit Fairness. Sosehr es auch schmerzt.
Am Ende gilt die Unantastbarkeit der Menschenwürde auch für Grundgesetzes Feinde und ist doch Verpflichtung zur Auseinandersetzung mit Respekt miteinander.
Nichts davon wird von den auf CORRECTIV enthüllten Plänen ultrarechter Kräfte, insbesondere in der AfD, zur „Remigration“ – also Deportation – eingehalten. Die Menschenwürde ist auch für ultrarechte Kräfte unantastbar, Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet uns jedoch alle, diese Unantastbarkeit gegenüber allen von allen einzufordern. Ausnahmslos.