Schlagwort: Freiheit der Person

  • Mein Jahr mit dem Grundgesetz – Teil III – Freiheit der Person

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf…